Einäschern empfohlen – Fragen und Antworten zur Bestattung von Ebola-Toten in Deutschland.
Von Christian Thiele
Berlin: Der Tod eines Ebola-Patienten an der Uni-Klinik Leipzig hat Diskussionen über den Umgang mit gestorbenen Infizierten ausgelöst. Eine bundesweit einheitliche Vorschrift gibt es nicht. Denn: Epidemien fallen unter den Seuchenschutz, und die ist Ländersache. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat den Landesbehörden Empfehlungen ausgehändigt. Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema:
Ist der Leichnam eines Ebola-Patienten noch gefährlich?
Ja, sagt das Bundesamt für Katastrophenhilfe und hat Regeln für Todesfälle aufgestellt. So soll der Leichnam desinfiziert und in eine ßüssigkeitsdichte Plastikhülle gelegt werden. Der Sarg muss von außen ebenfalls desinfiziert, speziell gekennzeichnet und möglichst separat gelagert werden. Einbalsamierungen sind verboten. Die Bestatter müssen über die Infektionsrisiken aufgeklärt werden. Die Experten empfehlen eine Einäscherung.
Wie lange bleibt der Ebola-Virus bei einer Erdbestattung aktiv?
Virologen gehen davon aus, dass der Erreger mitunter Wochen nach einer Beisetzung gefährlich sein kann – vorausgesetzt, der Leichnam liegt in feuchter Erde. Kleinzeller, die den toten Körper zersetzen, tragen nach Auffassung von Experten aber nicht zur weiteren Ausbreitung von Ebola bei, weil sie das Virus ebenfalls zersetzen. Den Leichnam tiefzukühlen, um damit den Erreger abzutöten, hilft nicht: Viren werden in einer Tiefkühlzelle nicht vernichtet, sondern nur konserviert. Bei anderen Krankheiten kann es mitunter Jahre dauern, bis die Erde in einem Grab von gestorbenen Kranken keimfrei ist. So ist der Erreger der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit noch bis zu drei Jahren nach einer Beerdigung nachweisbar. Bei Milzbranderreger sind es sogar Jahrzehnte.
Wie gehen die Bundesländer bei Ebola-Toten vor?
Grundsätzlich fallen sämtliche Regelungen für Bestattungen in die Hoheit der Länder. Bislang kamen drei Ebola-Patienten in Kliniken in Hamburg, Leipzig und Frankfurt, einer von ihnen starb. In diesen drei Bundesländern Hessen, Hamburg und Sachsen gibt es die Ansage: Menschen, die an dem Virus gestorben sind, sollen verbrannt werden. Ohnehin gelten in allen Bundesländern für den Umgang mit Toten, die gefährliche Krankheiten hatten, entsprechende Vorschriften. Unabhängig von der Ebola-Epidemie gibt es seit März dieses Jahres strengere Regeln für Klinikabfälle von Isolierstationen, auf denen auch Ebola-Patienten behandelt werden. Diese Abfälle müssen in einer speziellen Waschmaschine (Autoklav) behandelt werden. Darin werden Viren und Bakterien mit Hilfe von Dampfdruck bei großer Hitze abgetötet. Erst dann dürfen die Materialien entsorgt werden.
Was gebieten die Religionen?
In den beiden großen Kirchen gibt es keine Bedenken gegen eine Einäscherung. Die Angehörigen sollten aber dennoch würdevoll Abschied von dem Verstorbenen nehmen können, betont die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Der Islam dagegen verbietet eine Feuerbestattung. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland sagt aber: Der Schutz der Bevölkerung geht vor und erlaubt bei Ebola ein Abweichen von der Tradition. Die Asche könne hinterher trotzdem in der Erde bestattet werden, lautet die Empfehlung.
Was sagen die Bestatter?
Der Bundesverband Deutscher Bestatter rät seinen Mitgliedern, den Kontakt mit Ebola-Toten „auf ein Minimum zu reduzieren“. Bestatter seien zwar in Hygiene und Desinfektion geschult, allerdings in vielen Fällen nur im Umgang mit weniger gefährlichen Krankheiten. Sie müssten sich für den Umgang mit Ebola weiterbilden.